Aus dem Waldviertel ist aus dem Jahre 1772 überliefert, dass bei der Trauung ein Rosmarienzweig und ein "Limoniapfel" geopfert wurden. Dies war jedoch vor allem in protestantischen Gebieten üblich.
Die Überlieferungen erzählen auch vom Schenken und Ausstatten. Zum Möbelbrauchtum gehört das Schenken von Hochzeitskästchen, Truhen, Kästen, Wiegen und Betten, die mit Hochzeitssinnbildern verziert werden.
Im 18. Jahrhundert wurde in der Dachsteinregion von der Herrschaft festgelegt, dass die Brautleute beim Kreuz unterhalb des Dachsteins drei Tänze (Frontänze) auszutragen hatten und verpflichtet waren der Herrschaft Kranz und Krapfen (Kranzgebäck) zu verehren. Im Gegenzug dazu sandte die Herrschaft den Hochzeitern eine "Kandl Wein" und gab drei Salutschüsse ab.
Zahlreiche behördliche Regelungen aus der Zeit der Gegenreformation und der Aufklärung haben die Feste in Niederösterreich eingeeengt. So durften vermögende Leute nicht mehr als 44 Personen, ärmere jedoch nur bis zu 20 Personen einladen. Auch war nur eine begrenzte Anzahl von Speisen erlaubt und jede Hochzeit sollte mit drei oder vier Mahlzeiten am dritten Tage abgeschlossen werden.