Das freiwillige und aus Liebe gegebene Versprechen „in guten und in schlechten Zeiten“ füreinander da zu sein ist mehr als eine wunderschöne Formel bei der Eheschließung. Das Eherecht regelt per Gesetz, dass Ehepartner füreinander einstehen und sich dem Partner gegenüber pflichtbewusst verhalten müssen. Die Eheschließung am Standesamt entspricht einem Vertrag zwischen den Ehepartnern. Vom Gesetz abweichende Regelungen können in einem eigenen Ehevertrag Eingang finden. Wie ihr eine rechtsgültige Ehe schließt und welche Rechte und Pflichten ihr in eurem Leben als Ehepaar teilt, erfahrt ihr hier: