Aus Gesetzen des 15. & 16. Jahrhunderts ist der Brauch der "Brautmaut" überliefert. Außerhalb des Ortes durften sich die Brautleute fast nirgends trauen lassen. Lockerungen erfolgten erst im 20. Jahrhundert. Es war auch geboten "sich auf der Gassen erbar und zichtig zu erzaigen".
Geheiratet wurde also im Ort und das Kommen eines Ehepartners (meist der Braut) aus einem anderen Ort, war mit gewissen Hemmnissen verbunden.
Beim Passieren oder dem bloßen Durchfahren der Braut durch die Gemeinde war eine "Brautmaut" zu entrichten. Witwen wurden dabei meist mit doppelter Brautmaut belegt.
An die Brautmaut erinnert heute noch das "Braut aufhalten" (oder: verspengen), wo der Hochzeitsgesellschaft mit einem Strick der Weg versperrt und erst nach Bezahlung eines entsprechenden Lösegeldes, wieder freigegeben wird.
Derartige Wegerschwernisse wurden von den Herrschaften nicht nur geduldet sondern sogar gefördert.
Aus dem niederösterreichischen Löschberg ist aus 1680 überliefert, dass die Braut, welche ohne Erlaubnis den Ort passierte, als Buße "ein schwarzes Kalb mit vier Füßen" an die Herrschaft zu geben hatte.
Was man heute als Verlobung bezeichnet, war zu früheren Zeiten als "Gwißmachen" bekannt.
Das "Gwißmachen" erfolgte im wesentlichen zwischen den Eltern des Paares und diente zur Feststellung des gegenseitigen Besitzstandes.
Dies war wohl hauptsächlich im Höfegebiet notwendig, denn im Dorfgebiet kannte man den Hausstand des anderen sehr gut.
Beim "Gwißmachen" wurde die Mitgift und der Hochzeitstermin von den Eltern festgesetzt. Ein Ehevertrag, also eine Niederschrift bei der "Obrigkeit" war durchaus üblich und diente vor allem zur Absicherung der Altersvorsorge der Eltern (Ausgedinge).
Kirchlicherseits erfolgte dann das "Aufgebot" und das dreimalige Verkünden von der Kanzel.
Dieses "Verkünden" erfolgt auch heute im ländlichen Bereich noch sehr oft. Die dörfliche Öffentlichkeit erfuhr somit von dem Ehevorhaben und konnte das bevorstehende Fest auch im Sinne des Brauchtums vorbereiten.
Adelige und bürgerliche Hochzeiten ab dem 16. Jahrhundert wurden verhältnismäßig gut dokumentiert. So erfährt man dadurch vom sogenannten "Ba-Auswerfen", dem Verteilen des Kranzgebäcks. Weiters war schon damals hochzeitliches Lärmen (lautes Juchzen und Schreien) üblich, vor allem das festliche Salutschießen war überaus beliebt.