Hochzeit in den Flitterwochen – Wie geht das?

Traumhochzeit unter Palmen statt Hochzeitsglocken in der Heimatpfarre? Immer mehr Brautpaare geben sich ihr Ja-Wort an einem besonderen Ort, etwa an einem Traumstrand unter Palmen, in einem romantischen Chateau im Süden Frankreichs oder im glitzernden Wüstenresort Las Vegas. Wer die Ehezeremonie mit der Hochzeitsreise verbindet, dem sind berührende Momente und wunderschöne Hochzeitsfotos garantiert – doch ist es auch die Rechtsgültigkeit der Ehe?

 

Brautpaar am Meer

Kniffelige Details

Wer auf Mauritius heiraten möchte, muss sich zuvor am Einwohneramt in der Inselhauptstadt St. Louis bestätigen lassen, dass er kein Bürger des Inselstaates ist. Auf Bali müssen beide Partner derselben Glaubensrichtung angehören. Ein Paar, das in Grenada heiraten möchte, muss mindestens drei Tage vor der Trauung im Land gewesen sein. Schon viele Brautpaare haben zwar eine wunderschöne Zeremonie erlebt, fanden sich zu Hause aber doch nochmal auf dem Standesamt ein.

Dokumente und behördlichen Hürden

Wenn ihr euch zu einer Destination Wedding entschließt, müsst ihr beachten, dass eine im Ausland geschlossene Ehe nur dann gültig ist, wenn sie nach der in diesem Land ortsüblichen Form geschlossen wurde. Die meisten klassische Flitterziele der Karibik oder auf Mauritius haben sich auf den Trend zur Hochzeit am Urlaubsort eingestellt und wenig behördliche Hürden aufgestellt. Besonders leicht macht der Karibikstaat Barbados das Heiraten: Das Brautpaar geht mit Reisepässen, der beglaubigten Übersetzung der Geburtsurkunde und einer Ledigkeitsbescheinigung sowie den Rückflugtickets zum Standesamt in Bridgetown und kann noch am selben Tag an jedem Ort der Insel Ja zueinander sagen.

Ehezeremonie und Behördenwege

Die Hotels und Resorts in den Urlaubsländern und auch euer Hochzeitsreiseveranstalter bieten Unterstützung bei Fragen zu den nötigen Dokumenten und den einzuhaltenden Fristen. Auf Nummer Sicher geht ihr, wenn ihr euch selbst bei den zuständigen Behörden informiert. Erfragt direkt bei der Heiratsbehörde im Ausland oder bei der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich welche Formvorschriften zu erfüllen sind. Viele Behördenwege im Ausland erspart ihr euch, wenn ihr euch vorab am Standesamt in Österreich internationale Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) ausstellen lasst.  In vielen Ländern benötigt ihr ein Ehefähigkeitszeugnis. Durch das Ehefähigkeitszeugnis wird von eurem zuständigen Standesamt in Österreich bescheinigt, dass die darin angeführten Verlobten die Ehe schließen können. Durch Abkommen mit Deutschland, Italien und der Schweiz kann das ausländische Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis auch direkt von dem für euch zuständigen Standesamt in Österreich einholen.

Eherecht und Heiratsurkunde

Für Österreicher/innen ist bei der Namensführung in Österreich immer das österreichische Recht anwendbar. Kontaktiert vor der Eheschließung im Ausland euer zuständiges Standesamt in Österreich, um die Namensführung in der Ehe zu klären, da in ausländischen Heiratsurkunden die Namensführung nach der Eheschließungmanchmal nicht eingetragen wird. Es ist empfehlenswert, nach der Heirat die ausländische Heiratsurkunde beim zuständigen Standesamt in Österreich vorzulegen. Damit eine ausländische Heiratsurkunde in Österreich gültig ist, ist für einige Länder eine Überbeglaubigung oder eine Apostille notwendig. Wenn es sich nicht um mehrsprachige internationale Urkunden handelt, müssen sie von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt werden. Welche Länder davon nicht betroffen sind, erfahrt ihr bei eurem zuständigen Standesamt in Österreich.

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