Wie bereits auch in der Werbung schon vielfach besprochen, ist Familienleben und Geldleben eben nicht zu trennen. Es heißt in der Werbung z.B.: "Wer ein Familienleben hat, hat auch ein Geldleben!"
Dass dieses Geldleben nicht zum Problem für die Ehe wird, daran sollte das Paar rechtzeitig arbeiten, so dass klare Verhältnisse in der Partnerschaft herrschen. Denn kaum ist die erste Verliebtheit fort, so ist es oft nicht mehr selbstverständlich, wer beim Essen zahlt bzw. wer die Kosten für das Haushaltsgeld aufbringt oder auch größere Investitionen für das neue Haus, die neue Einrichtung, den gemeinsamen Urlaub.
Paare sollten daher so früh wie möglich für klare wirtschaftliche Verhältnisse sorgen.
Ob man sich nun die Kosten 50:50 teilt oder nach dem jeweiligen Einkommen gewichtet, ist eine individuelle Entscheidung. Da gibt es keine Patentregel, das muss sich jedes Paar für sich selbst ausmachen.
Ganz wichtig sind solche Entscheidungen aber, wenn es darum geht, einen Kredit aufzunehmen. In diesem Fall wäre es sicherlich ratsam, eine rechtliche Beratung noch vor der Bankberatung zu konsultieren. Denn speziell der Partner, (der bei den Kindern zu Hause ist) ist im Falle einer Scheidung meist nicht in der Lage, einen ursprünglich eventuell gedankenlos unterschriebenen Kredit zurückzuzahlen.
Bekanntlich sind diese Regeln jedoch nur dann sinnvoll, wenn Sie wirklich eingehalten werden. Nicht umsonst heißt es: "Strenge Rechnung - gute Freunde!"
§ | Rede mit deinem Partner so früh wie möglich über Geld. Je früher das Thema besprochen wird, desto einfacher sind die Dinge zu handhaben. |
§ | Richtet euch ein gemeinsames Konto ein für Gemeinschaftszahlungen wie Miete, Telefon und Strom, wo jeder seinen aliquoten Teil monatlich einzahlt. |
§ | Teilt die gemeinsamen Ausgaben aliquot nach dem jeweiligen Einkommen. |
§ | Führt ein gemeinsames Ausgabenbuch und sammelt die Belege. Es erleichtert im Falle des Falles das Nachvollziehen, wo das liebe Geld geblieben ist. |
§ | Wie auch in anderen Lebensbereichen solltet ihr euch in Geldfragen gewisse Freiheiten gewähren. Solange gemeinsame Ausgaben auch gemeinsam bestritten werden und so keine Überschuldung droht, sollte jeder seinen, auch eventuell kostenintensiven Steckenpferden nachgehen können. |
§ | Gib deinen Partner nie ein Abhängigkeitsgefühl. Sollten Sie einmal eine Entscheidung über die Finanzierung des gemeinsamen Haushalts getroffen haben, so sollten Sie den anderen nicht darauf hinweisen, dass eventuell der eine Partner für den Großteil der Ausgaben aufkommt. |
Eine vollkommene Gleichberechtigung wird in keiner Partnerschaft erreicht werden. Sie sollten sich daher rechtzeitig überlegen, ob Ihnen ein dickes Bankkonto oder die Partnerschaft wichtig ist.
Das Gesetz spricht zwar nicht ausdrücklich von "Wirtschaftsgeld", doch der Partner der den Haushalt führt, muss die dafür nötigen Mittel erhalten.
Mit dem Wirtschaftsgeld müssen vor allem die Fixkosten des Familienhaushalts abgedeckt werden können, wie z.B. Miete, Gas, Strom, Telefon, Essen, Kleidung und Toilettenartikel, Schulkosten der Kinder etc. Der Unterhalt hat nicht nur die lebensnotwendigen Bedürfnisse zu decken, sondern auch persönliche Bedürfnisse des Ehegatten.
Bei Problemen kann die Festsetzung des Unterhalts bzw. Wirtschaftsgeldes schon während der aufrechten Ehe beim Bezirksgericht beantragt werden.
Eine solide Basis ist meist gleichbedeutend mit soliden finanziellen Verhältnissen. Jedes Geldinstitut bietet heute eine breite Palette von Spar- und Veranlagungsformen für jede Brieftasche an. Daneben natürlich auch maßgeschneiderte Finanzierungs- und Kreditmöglichkeiten.
Meist ist es besser eine gewünschte Investition gut vorzubereiten und die nötigen Gelder anzusparen, als sich allzu schnell in Schulden zu stürzen. Sind doch Schulden meist auch ein Ausgangspunkt für Spannungen in der Ehe.
Sollte es jedoch nicht ohne Fremdfinanzierung gehen, so informiert euch umfassend!
Sollten die Auskünfte nicht ausreichen, so ist es keine Schande sich einen Punkt mehrmals erklären zu lassen.
Denkt auch daran, dass ein Bankbetreuer nicht allwissend sein kann. Es ist daher immer ratsam mehrere Angebote einzuholen.
Das Leistungsangebot der meisten Geldinstitute umfasst alles aus den Bereichen Kreditkarten, Kfz-Leasing, Wertpapierveranlagung etc. Damit für die Wechselfälle des Lebens, für den Schutz der eigenen vier Wände, aber auch für die Verwirklichung großer Träume finanziell vorgesorgt ist, hat so manche Versicherung zahlreiche Angebote für eine sichere Zukunft parat.
Sollte es jedoch zu Problemen mit Rückzahlungen von Krediten und Darlehen kommen, wende dich vertrauensvoll an die Bank. Es ist auf jeden Fall besser die Verhältnisse zu klären, als den Kopf in den Sand zu stecken.Es wurde fast noch immer eine Möglichkeit gefunden um alle Seiten zufrieden zustellen.
Bringt ein Ehegatte Bankverbindlichkeiten oder sonstige Schulden in die Ehe ein, bleiben es seine eigenen Schulden. Der andere Ehegatte kann nicht zur Zahlung dieser Schulden verpflichtet werden.
Macht ein Ehegatte alleine während der Ehe Rechtsgeschäfte und geht er etwaige Verpflichtungen ein, ist er mit seinem eigenen Vermögen persönlich haftbar, nicht jedoch auch der andere Ehepartner.
Gehen jedoch beide Ehepartner gemeinsame Schulden ein (z.B. durch Mitunterschreiben eines Kreditvertrages oder Unterzeichnung einer Bürgschaft) so haften beide Ehegatten sowohl mit dem gemeinsamen als auch mit eigenem Vermögen.
Vermeidet gemeinsame Kredite. Kredite sollte nur jeder für sich selbst und in eigenen Angelegenheiten übernehmen. Sollte eine gemeinsame große Investition ins Haus stehen, so kann noch immer jeder getrennt den Kredit nehmen und das Geld dann zusammengelegt werden.
Im Trennungsfall führen laufende Kredite immer zu Problemen, im schlimmsten Fall kann der mit einem Kredit Alleingelassene sogar in einen Privatkonkurs schlittern.
Setzt Prioritäten! Nicht immer ist alles was man gerne haben möchte, auch wirklich notwendig.
Sollte das Budget es nicht zulassen, ist es besser darauf zu verzichten, als dann schwerwiegende Probleme bei Zahlungen zu bekommen.
Versandhandel und Kredit- und Ratenmöglichkeiten bei Kaufhäusern verleiten junge Paare oft rasche, auch sehr kostenintensive Investitionen zu tätigen, die oft schwer oder im Falle einer Arbeitslosigkeit auch gar nicht mehr zurückgezahlt werden können.
Der Gerichtsvollzieher und die Schwierigkeiten, die rund um das Problem "Schulden" auftreten können, sind nicht unbedingt einer guten Partnerschaft zuträglich.
Bankbürgschaften können fatale Folgen entwicklen. Nehmen wir an, ein Ehepaar nimmt, um eine Investitionen in Haus oder Wohnung zu finanzieren, einen Bankkredit auf. Die Bank verlangt von der Ehefrau den Kreditvertrag mit zu unterzeichnen (was sie auch bedenkenlos tut), obwohl sie ein viel kleineres Einkommen hat oder über kein eigenes Einkommen verfügt.
Die beiden Eheleute haften jetzt zu "ungeteilter Hand" für den gemeinsamen Kredit. Was bedeutet: Die Bank kann das Geld sowohl vom Mann als auch von der Frau zurückverlangen. Die Mithaftung des Bürgen ist unter Umständen nur dann anfechtbar, wenn die Bank bei der Entgegennahme der Bürgschaft erkennen musste, dass der Bürge aufgrund seiner Einkommens- und Vermögenssituation nicht in der Lage sein würde, seine übernommene Bürgschaftsverpflichtungen im Falle eines Falles zu erfüllen. Es empfiehlt sich daher im Falle der geplanten Übernahme einer Bürgschaft der Bank jedenfalls auch reinen Wein über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse einzuschenken.
Nehmen wir weiter an, die Ehe funktioniert nicht - und es kommt zur Scheidung. Die Rückzahlung des Kredits wird vereinbart. Nun kommt einer der beiden Partner seiner Zahlpflicht nicht nach.
Die Bank hat nun das Recht vom Bürgen die Zahlung der gesamt offenen Forderung (zzgl. Zinsen + Kosten) zu verlangen - denn er hat ja mit seiner Unterschrift für den Kredit gebürgt.
Dass die Eheleute bei der Scheidung vereinbart hatten, den Schuldenberg zu teilen, hat auf das Rechtsverhältnis mit der Bank keinen Einfluss. Die Haftung bleibt aufrecht bis alles zurückgezahlt ist.
Eine Bürgschaft wird man unter normalen Umständen nur los, in dem der Kredit zurückgezahlt wird. Das sollte jeder Bedenken, der eine Bürgschaftserklärung unterzeichnen möchte. Ein Bürge sollte sich genau informieren - für was er bürgt.
Auch ist die Bank verpflichtet, dem Bürgen zu informieren, sollte sich eine Verschlechterung der Zahlungsmodalitäten des Hauptschuldners einstellen oder die abgeschlossene Lebensversicherung nicht mehr gezahlt wird etc.
Seit einer Novelle im Jahre 1986 sieht das Ehegesetz vor, dass im Falle einer Scheidung die Bürgschaft des Ehegatten in eine Ausfallbürgschaft umgewandelt werden kann. D.h. dass die Bank zuerst an den Hauptschuldner herantreten muss (gegebenenfalls gegen diesen Exekution führen muss), und erst wenn die Bank keinen Erfolg erzielen kann - auf die Bürgen zurückgreifen darf.
Es gibt jedoch Alternativen für eine Bürgschaft!
Man kann ein Sparbuch oder eine Lebensversicherung belehnen.
Eheleute können darauf bestehen einen getrennten Kredit zu nehmen - je nach finanziellen Verhältnissen. Im Falle einer Scheidung zahlt dann jeder seinen eigenen Kredit zurück.