Ehe für alle und eingetragene Partnerschaft für alle: Heiraten oder verpartnern? Der VfGH hat per 31. Dezember 2018 die gesetzliche Regelung aufgehoben, die homosexuellen Paaren bisher die Ehe verwehrte. Seot 1. Jänner 2019 können nun endlich auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten – aber auch umgekehrt heterosexuelle Paare eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Es wird also nicht nur die Ehe für Homosexuelle geöffnet, sondern umgekehrt auch die eingetragene Partnerschaft für Heterosexuelle. Brautpaare, ihr habt die Wahl Nur: Welche Unterschiede bestehen überhaupt zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft (EP)?
Eine EP hat im Großen und Ganzen die gleichen Wirkungen wie eine Ehe. Gravierende Unterschiede, wie die Regelung zur Adoption von Kindern oder Nachname statt Familienname wurden aufgrund von Klagen nach und nach aufgehoben. Einige kleine Unterschiede bestehen jedoch noch immer, hier die wichtigsten:
Grundsätzlich müssen beide Partner zur Schließung einer Ehe bzw. EP volljährig sein. Für die Ehe ist es jedoch möglich, vor Gericht eine Ehemündigkeitserklärung zu erwirken, wenn einer der Partner bereits volljährig ist und der zweite Partner dem Gericht für die Ehe reif erscheint.
Im Ehegesetz ist geregelt, dass unabhängig vom Verschulden an der Scheidung dem Partner, der sich zum überwiegenden Teil der Kindererziehung widmet, Unterhalt zusteht. Im EP-Gesetz fehlt eine solche Regelung. Wird eine EP aufgelöst, steht dem Partner, der die gemeinsamen Kinder betreut, demnach per Gesetz kein Unterhalt zu. Die EP wurde vom Gesetzgeber offenbar als eine Verbindung mit einem lockereren Zusammenhalt angesehen als in der Ehe. So fehlen die Pflicht zur Treue und Vorgaben zur Haushaltsführung. Auch ist die Frist, nach der eine EP wegen unheilbarer Zerrüttung einseitig aufgelöst werden kann, mit drei Jahren um die Hälfte kürzer (bei der Ehe in besonderen Härtefällen: 6 Jahre).
Im Fall einer Scheidung kann ein bestehender Mietvertrag gerichtlich auf jeden der Ex-Partner übertragen werden, auch wenn dieser vorher nicht im Vertrag gestanden ist, nicht so bei der EP.
Bleibt abzuwarten, wie viele Paare sich tatsächlich noch verpartnern, wo jettz allen, egal ob homo- oder heterosexuell, der Weg in die Ehe offen steht!