Grundsätzlich muss betont werden, dass es in der Tradition der Reformation (also in den evangelischen Kirchen) weder eine Theologie der Ehe noch ein kirchliches Eherecht gibt. Die Ehe ist auch kein Sakrament. Für Protestanten ist die Lehre von der Ehe ein Kapitel der christlichen Ethik.
Nach evangelischem Verständnis ist die Ehe ein gottgewollter Lebensraum für zwei Menschen. Sie ist eine umfassende Lebensform, die dem gemeinsamen Leben und der Liebe Gestalt gibt, die durch gegenseitig versprochene Treue Halt und Schutz verleiht.
Die Ehe ist ihrer Natur nach auf Lebenszeit angelegt. Eine so enge Verbindung erträgt keine Einschränkungen und Vorbehalte. Sind Menschen einander so nahe gekommen wie hier, so kommen sie nicht wieder voneinander los, ohne dass im Leben beider etwas zerbricht. Sie sind zu einem gemeinsamen Leben verbunden: Sie werden „ein Fleisch“ (Genesis 2,24)
Wir freuen uns, wenn sich zwei Menschen dazu entschließen, zu heiraten. Dazu gehört nicht nur Liebe, sondern viel Mut, Hoffnung und gegenseitiges Vertrauen! Wo ein Paar übereinkommt, einander für immer anzugehören, und ihr Entschluss in öffentlicher Form bestätigt wird, besteht eine rechtmäßige Ehe. Die Ehe wird nach evangelischer Auffassung auf dem Standesamt geschlossen. Von diesem Augenblick an sind diese beiden nicht mehr allein durch Neigung, sondern auch durch ein rechtskräftig gegebenes Ja-Wort miteinander verbunden. Die Eheleute kommen nach evangelischem Verständnis als bereits als verheiratetes Ehepaar in die Kirche, um einen festlichen Gottesdienst zu feiern.
Wenigstens einer der Partner muss Mitglied in der Evangelischen Kirche A.B. oder H.B. sein. Die evangelische Trauung von Menschen, die vor der Eheschließung geschieden waren, ist nach vorhergehendem Gespräch möglich. Der oder die jeweilige Seelsorger(in) entscheidet darüber nach sorgfältiger Prüfung.
Bei konfessionell verschiedenen Partnern sehen wir es als einen besonderen Auftrag, dabei behilflich zu sein, dass die Trauung auch von der anderen Kirche anerkannt wird.
Wünscht ein Ehepartner, dass ein Seelsorger seiner Kirche an der Trauung mitwirkt, entsprechen wir dem gerne. Für diese sogenannten "ökumenischen Hochzeiten" gibt es genaue Vereinbarungen mit der Römisch-Katholischen Kirche. Wir finden es schön, von "konfessionsverbindenden" Ehen zu sprechen.
Haben Sie den Wunsch nach einer kirchlichen Trauung, dann empfehlen wir Ihnen, sich möglichst rasch mit Ihrem zuständigen Wohnsitzpfarramt in Verbindung zu setzen. In einem Erstgespräch können viele Fragen geklärt und vor allem Zeit und Ort für die Trauung fixiert werden.
An einer evangelischen Trauung können von den Eheleuten ausgewählte christliche Trauzeugen mitwirken. Ihnen kommt die besondere Aufgabe zu, das Ehepaar freundschaftlich und fürbittend zu begleiten.
Das Traugespräch einige Wochen vor der Trauung hat eine Fülle von wichtigen Aspekten:
Es ist jedem Brautpaar und den SeelsorgerInnen zu wünschen, dass sie bei diesem Vorbereitungsgespräch einander offen und vertrauensvoll begegnen können!
Nicht selten ergeben sich aus diesem Anlass tiefgehende Begegnungen und langjährige, oft sogar freundschaftliche Beziehungen zwischen einem Brautpaar und Pfarrer oder Pfarrerin. Es ist eine schöne Aufgabe, Menschen in einer besonderen Lebenssituation geistlich zu begleiten und mit ihnen das Leben und die Liebe zu feiern!
Evangelische Kire A.u.H.B. in Österreich
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